Als neutrales und unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro sind wir seit 2006 im Raum Hannover und der Region Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Erstattung von Unfallgutachten, Schaden- und Wertgutachten.
Wurden Sie unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt (Haftpflichtschaden), steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der mit der Beweissicherung und der Ermittlung des Schadenumfanges zu beauftragen. Vorsicht bei dem Verweis des Unfallgegners auf einen Kostenvoranschlag. Im Haftpflichtschaden entstehen Ihnen hierdurch meist erhebliche finanzielle Nachteile, da z.B. keine Wertminderung in den Kostenvoranschlägen berücksichtigt werden. Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro legen wir besonderen Wert auf unsere neutrale und weisungsfreie Erstattung von Unfallgutachten und Fahrzeugbewertungen.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie ausreichend über Ihre Möglichkeiten bei der Schadensregulierung informieren. Gerade Sie als Geschädigter sind »Herr des Geschehens« und nur Sie allein entscheiden, wen Sie mit der Schadensfeststellung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.
»TIP«: Die Kosten für das Gutachten gehören zum Gesamtschaden und müssen durch den Schädiger, bzw. der eintrittspflichtigen Versicherung getragen werden. Auf Wunsch rechnen wir das Sachverständigenhonorar direkt mit der Versicherung mittels Abtretungserklärung ab. So ersparen Sie sich eine Vorauszahlung und eventuelle Streitigkeiten mit der Versicherung.
Partner der TÜV Nord Mobilität
Seit der Gründung unseres Unternehmens garantieren wir unseren Kunden, als freies und unabhängiges Sachverständigenbüro, absolute Objektivität bei der Gutachtenerstellung. Zu unseren Auftraggebern gehören neben Privatpersonen auch Rechtsanwälte, Werkstätten, Leasingunternehmen, Fuhrparks, Autovermietungen, Händler und Behörden.